FAQ

Fragen zur Ausbildung:
Das Wichtigste auf einem Blick

Wie oft im Jahr und zu welchem Zeitpunkt startet die Ausbildung?

In der Regel startet am IFT zwei Ausbildungskurs pro Jahr im Januar und September. Ab 2026 einmal imFrühjahr.

Wie realistisch ist es, die Ausbildung in drei Jahren zu beenden?

Die 4.200 Stunden, die die Ausbildung umfasst, können am IFT innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Die größte Herausforderung stellt die Durchführung der 600 Stunden Praktische Ausbildung (Psychotherapien in der IFT Ambulanz) dar. Das IFT bietet die organisatorischen Rahmenbedingungen, sodass die Praktische Ausbildung mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres in 18-24 Monaten absolviert werden kann. Etwa ein Drittel der Ausbildungskandidat*innen am IFT absolviert die Ausbildung innerhalb von drei Jahren und meldet sich zur darauffolgenden nächsten staatlichen Approbationsprüfung an, sodass die Approbation spätestens 3,5 Jahre nach Ausbildungsbeginn erlangt wird.

Wo kann ich die Praktische Tätigkeit absolvieren?

Es gilt, 1.200 Stunden Psychiatrie- und 600 Psychosomatikstunden in klinischen Einrichtungen zu absolvieren. Die IFT-Gesundheitsförderung kooperiert mit diversen Einrichtungen, die Praktika in diesem Bereich anbieten (hier finden Sie eine Liste mit Kooperationseinrichtungen). Sollten Sie Ihre Psychiatrie- und/oder Psychosomatikstunden in einer anderen Einrichtung ableisten wollen, sprechen Sie dies bitte mit uns ab. In vielen Fällen kann dann mit der Einrichtung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.

Wie und wann muss ich mich für die Praktika während der Praktischen Tätigkeit bewerben?

Für das erste der zwei Praktika, die im Rahmen der Ausbildung gefordert sind, sollte man sich 9-12 Monate vor Ausbildungsbeginn bewerben. Die meisten Kliniken erwarten von den Bewerberinnen, dass sie einen Ausbildungsplatz an einem Ausbildungsinstitut vorweisen. Die Stellen in München sind in der Regel rasch vergeben, weiter außerhalb von München ist die Stellensuche leichter.

Wie viel Geld verdiene ich während der Praktika?

Ab dem 01.09.2020 müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung während der Praktischen Tätigkeit 1 (Psychiatriejahr) eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Praktische Tätigkeit in Vollzeit (min. 26 Stunden/Woche) absolviert wird. Für die Praktische Tätigkeit 2 gilt diese Regelung jedoch noch nicht. Hier wird es voraussichtlich weiterhin große Unterschiede bei der Bezahlung geben. Nähere Informationen können Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer finden.

Kann ich bereits vor Ausbildungsstart mit der Praktischen Tätigkeit beginnen?

Ja, Sie können bis zu drei Monate vor Ihrem ersten Theorieseminar am IFT mit Ihren Praktika in kooperierenden Kliniken beginnen. Die Teilnahme an einer regelmäßigen, kostenfreien Supervision am IFT ist in diesem Fall jedoch verbindlich. Ein früherer Start muss zudem in jedem Fall mit der Ausbildungsleitung abgesprochen werden.

Welche Qualifikation habe ich zum Ende der Ausbildung?

Nach Absolvieren aller Ausbildungsinhalte erhalten Sie von uns ein Zertifikat als Nachweis für die Fachkunde „Verhaltenstherapie“ und die Zulassung zur staatlichen Prüfung. Nach dem Bestehen der staatlichen Prüfung kann der Antrag zur Approbation zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in bei der Regierung Oberbayern gestellt werden. Bei entsprechender Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung erhalten Sie zudem am Ende Ihrer Ausbildung ein Zeugnis über die fachliche Befähigung zur Durchführung von Gruppentherapien und Progressiven Muskelentspannung gemäß §6 der Psychotherapie-Vereinbarung. Hierfür entstehen selbstverständlich keine Zusatzkosten.

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice-Test) und einem mündlichen Teil mit einer Einzel- und einer Gruppenprüfung und findet zweimal im Jahr, im März/April und um August/September, statt. Am IFT gibt es darauf zugeschnittene Seminare, die Sie als Vorbereitung besuchen können.