Mission
Wir verfügen über ein großes Netzwerk
Wir bieten eine Ausbildung in enger Abstimmung mit zahlreichen Kliniken, universitären Einrichtungen sowie psychologischen und psychiatrischen Praxisinstitutionen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Einrichtung.

Der Beruf der Psychotherapeutin ist wahnsinnig vielfältig und spannend, aber auch fordernd.”

Dr. Annette Schmidt,
Leiterin der IFT-Ausbildung

1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
600 Stunden
18 Seminare (250 Stunden)
15 Seminare (200 Stunden)
10 Seminare (150 Stunden)
120 Stunden
6 oder 7 Termine (á 16 bzw. 20 Unterrichtsstunden) an Wochenenden, gleichmäßig verteilt über drei Jahre
min. 1800 Stunden
Psychiatrie und Psychosomatik in Voll- oder Teilzeit
Termin zu Beginn des 2. Jahres
600 Stunden
zzgl. 930 Stunden für Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden („Freie Spitze“)
150 Stunden
100 Stunden Gruppen- und 50 Stunden Einzelsupervision
01
Theoretische Ausbildung
Die Theoretische Ausbildung findet in Form von ein- bis zweitägigen Seminaren in Blockveranstaltungen am Wochenende statt. Die Termine erhalten Sie zu Beginn jedes Ausbildungsjahres.
Inhalte
Grundlagen der Verhaltenstherapie (Gesprächsführung, Problem- und Verhaltensanalyse, Standardinterventionen) und störungsspezifische Inhalte (z.B. zu Depression, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen).
Im weiteren Verlauf lernen Sie neuere psychotherapeutische Ansätze kennen (3. Welle der Verhaltenstherapie). Zudem vermitteln wir Inhalte rund um Ihre Arbeit als Psychotherapeut*in (z.B. Selbstfürsorge im Beruf und Erste Hilfe in der ambulanten Versorgung). Beispiel Lehrplan
Mithilfe von darauf zugeschnittenen Seminaren unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung für Ihre staatliche Prüfung.
02
Selbsterfahrung
Unsere festen Selbsterfahrungsgruppen mit maximal acht Teilnehmer*innen finden regelmäßig als zwei- bis dreitägige Blockveranstaltungen statt und werden durchgängig von derselben Selbsterfahrungsleiterin geleitet.
Inhalte
In der Selbsterfahrung fördern und stärken wir Ihre Therapeutenpersönlichkeit durch die systematische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben und Verhalten. Ziel ist es, einen funktionalen Umgang mit den eigenen Schwächen zu finden und die eigenen Stärken zu fördern.
Im Fokus der Selbsterfahrung steht insbesondere die Selbstreflektion. Dabei geht es darum, sich Auswirkungen der eigenen Biografie auf das aktuelle Erleben und Verhalten bewusst zu machen – und so die Ausübung des Berufes angemessen zu gestalten.
03
Praktische Tätigkeit
Das erste Mal Einzelgespräche führen, Gruppentherapie anleiten oder Entlassberichte schreiben: Für viele Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist die Praktische Tätigkeit der Start ins therapeutische Berufsleben.
Inhalte
Während der Praktischen Tätigkeit arbeiten Sie in einer Institution der psychiatrisch-klinischen, psycho-therapeutischen und psychosomatischen Versorgung.
In der Regel wird die Praktische Tätigkeit im ersten Ausbildungsjahr begonnen und im Laufe des zweiten Jahres beendet. Vorgaben seitens des IFT gibt es hierzu jedoch nicht. Wir kooperieren mit einer Vielzahl von Einrichtungen und beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Um eine zusätzliche Unterstützung außerhalb der Klinik anbieten zu können, gibt es einmal pro Monat am IFT eine Kliniksupervision: In einer kleinen Gruppe arbeiten Sie mit einer Supervisorin an konkreten Problemstellungen aus Ihrem Klinikalltag.
04
Pratktische Ausbildung und Supervision
In der Praktischen Ausbildung führen Sie mindestens 600 ambulante Therapiestunden bei uns in der Ambulanz durch.
Inhalte
Die Therapien umfassen ein breites Spektrum unterschiedlicher psychischer Diagnosen und Altersgruppen von Patientinnen und Patienten.
Alle Patient*innen werden von approbierten Therapeutinnen der Ambulanz in einem persönlichen Gespräch gesehen. Erst dann teilen wir sie den Therapeut*innen in Ausbildung zu. Damit stellen wir sicher, dass Sie Patient*innen behandeln können, die Ihrem Ausbildungsstand entsprechen.
Die Behandlungen finden unter Fachaufsicht (Supervision) einer/s von der IFT-Gesundheitsförderung anerkannten Supervisor*in statt. Mindestens 150 Stunden Supervision müssen absolviert werden. 100 davon in einer Gruppe, 50 in Einzelsupervision.
Die Vor- und Nachbereitung der Therapien und der Supervision, die Falldokumentationen und die Vorbereitung der Zwischenprüfung haben einen Umfang von mindestens 930 Stunden („Freie Spitze“).
05
Zusätzliche Vorteile
Die IFT-Gesundheitsförderung möchte Ihnen mit weiteren Angeboten eine attraktive Ausbildung zur Verfügung stellen.
Vorteile
Im Rahmen der Theoretischen Ausbildung können Sie Kursleiterzertifikate für unsere Präventionsprogramme „Das Rauchfrei Programm“ und „Der erfolgreiche Umgang mit täglichen Belastungen“ kostenfrei erwerben.
Durchgeführte Gruppenbehandlungen während der Praktischen Tätigkeit können durch ambulante Gruppentherapien an der Ambulanz ergänzt werden. So können wir Ihnen zum Ende der Ausbildung die Befähigung zur Durchführung von Gruppentherapien und auch Entspannungsverfahren ausstellen.
Sie können an den Workshops unserer Fortbildungen „Verhaltenstherapiewochen“ teilnehmen und so versäumte Theoriestunden nachholen.

Zusatz-Curriculum
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen (KJP)
Sie würden gerne auch mit jungen Patient*innen arbeiten? Kein Problem: Bei uns können Sie zusätzlich die fachliche Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen erwerben. Dieses Curriculum können sie entweder parallel zu oder nach Ihrer Ausbildung am IFT absolvieren. Die Weiterbildung kann in zwei Jahren absolviert werden und besteht aus einem Theorieteil sowie aus supervidierten Therapieeinheiten.
Aufbau des Zusatz-Curriculums
1. Jahr
2. Jahr
Workshops (1-2 Tage)
Anerkennung von extern besuchten Veranstaltungen zum Thema Kinder- und Jugendpsychotherapie.
Fünf abschlossene Psychotherapien im Umfang von mind. 180 Stunden erforderlich.
Jede vierte Therapiestunde wird supervidiert.
Gebühren und Vergütung
Transparente Kostenübersicht
Grundausbildung (PP)
Zusatz-Curriculum (KJP)
Gebühren |
Modell 11reguläre Gebühren und volle Vergütung |
Modell 22reduzierte Gebühren und reduzierte Vergütung |
Theorie und Selbsterfahrung | 36 Monatsraten á 360 € | 36 Monatsraten á 110 € |
Einzel- und Gruppensupervision |
7.000 € (50x Einzel- und 100x Gruppenstunden) |
7.000 € (50x Einzel- und 100x Gruppenstunden) |
Gesamtkosten | 19.960 € | 10.960 € |
Vergütung | ||
für Patientenbehandlungen | 45 € (ab 1. Leistung) |
26 € ( 1. – 600. Leistung) 45 € (ab 601. Leistung) |
Gesamtvergütung |
27.000 € (bei 600 Stunden) |
15.600 € (bei 600 Stunden) |
Finanzieller Mehrwert | 7.040 € | 4.640 € |
Gebühren |
Modell 11reguläre Gebühren und volle Vergütung |
|
Theorie und Selbsterfahrung | Einzelworkshops 2.700 € | |
Einzel- und Gruppensupervision |
1.450 € (5x Einzel- und 40x Gruppenstunden) |
|
Gesamtkosten | 4.150 € | |
Vergütung | ||
für Patientenbehandlungen | 45 € (ab 1. Leistung) |
|
Gesamtvergütung |
8.100 € (bei 180 Stunden) |
|
Finanzieller Mehrwert | 3.950 € |
Modell 1
1reguläre Gebühren und volle Vergütung
Modell 2
2reduzierte Gebühr und reduzierte Vergütung
Gebühren
Theorie und Selbstehrfahrung
36 Monatsraten á 360 €
36 Monatsraten á 110 €
Einzel- und Gruppensupervision
7.000 €
(50x Einzel- und 100x Gruppenstunden)
7.000 €
(50x Einzel- und 100x Gruppenstunden)
Gesamtkosten
19.960 €
10.960 €
Vergütung
Vergütung für Patientenbehandlungen
45 € (ab 1. Leistung)
26 € ( 1. – 600. Leistung)
45 € (ab 601. Leistung)
Gesamtvergütung
27.000 €
(bei 600 Stunden)
27.000 €
(bei 600 Stunden)
Finanzieller Mehrwert
7.040 €
4.640 €
Modell 1
1reguläre Gebühren und volle Vergütung
Gebühren
Theorie und Selbstehrfahrung
Einzelworkshops 2.700 €
Einzel- und Gruppensupervision
1.450 €
(5x Einzel- und 40x Gruppenstunden)
Gesamtkosten
4.150 €
Vergütung
Vergütung für Patientenbehandlungen
45 € (ab 1. Leistung)
Gesamtvergütung
8.100 €
(bei 180 Stunden)
Finanzieller Mehrwert
3.950 €
Individuelle Zahlung
Dargestellt sind hier die tatsächlichen Ausbidlungsgebühren sowie die Vergütungen, die mit Beginn der Patientenbehandlungen an Sie ausgezahlt werden. Je nach persönlicher Situation bieten wir im Einzelfall auch individuelle Zahlungsmodalitäten und Verrechnungsmodelle an. Sprechen Sie uns an – wir finden eine passende Lösung für Sie.
Steuerliche Aspekte
Bei der Behandlung von Patient*innen handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Die Einnahmen daraus sind steuerpflichtig. Die gesamten Ausbildungskosten (inkl. Fahrt- und Verpflegungskosten) können ab dem ersten Ausbildungsjahr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und ggf. als Verlustvortrag für Folgejahre fortgeschrieben werden.
Staatliche Förderung
Durch das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung werden Schüler*innen und Studierende durch einen zinsgünstigen Kredit unterstützt. Möglicherweise kommt dieser Kredit auch für Sie in Frage. Nähere Informationen finden Sie hier
